MD Hausverwaltung & Immobilien

 

WEG-Verwaltung 

Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften ab 18 Einheiten

Leistungsübersicht

1. Allgemeine Verwaltung

Ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in technischer, organisatorischer und kaufmännischer Hinsicht

Aufstellung eines Wirtschaftsplans (siehe Muster-Wirtschaftsplan im Download-Bereich)

Aufstellung und Überwachung der Hausordnung

Allgemeiner Schriftverkehr

Vorbereitung und Durchführung einer jährlichen Eigentümerversammlung mit Protokollerstellung und Aushändigung an jeden Eigentümer

Büroräume der MD Hausverwaltung und Immobilien


Beauftragung eines Hausmeisterdienstes oder Beschäftigung eines Hausmeisters auf Wunsch und zu Lasten der Eigentümer

Verhandlungen mit Eigentümern, Verwaltungsbeiräten, Behörden, Versicherungen, Versorgungsunternehmen, Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber Behörden, Gerichten und einzelnen Wohnungseigentümern, sowie Beauftragen von Handwerkern

Allgemeiner Bankverkehr 

Führung von Einzelkonten für jeden Eigentümer

Erstellung der Jahresabrechnung für jeden Eigentümer mit zusätzlicher detaillierter Buchungsübersicht aller Einnahmen und Ausgaben (siehe Download-Bereich)

Durchführung der Belegprüfung mit dem Beirat

Beschluss-Sammlung nach dem WEG-Gesetz

Erstellung der Bescheinigung nach § 35a EStG zur Geltendmachung von haushaltsnahen Dienstleistungen


2. Kontenführung und Verwaltung der Gelder

Einrichtung und Führung eines WEG-Hausgeldkontos

Überwachung der Zahlungseingänge und -ausgänge des Hausgeldkontos

Gewinnbringendes Anlegen der Rücklagen als Sparanlage oder Festgeld

Durchführung des Mahnwesens bei rückständigen Hausgeldzahlungen


3. Technische Verwaltung

Laufende Überwachung des baulichen Zustands des Objekts

Begehung und Inspektion des Objekts 

Veranlassung und Überwachung von Reparaturen


- Garagen-/Stellplatzeigentümer, die gleichzeitig Wohnungseigentümer in der Wohnanlage sind, bekommen für die Verwaltung der Garagen/Stellplätze keine weiteren Gebühren berechnet

- In der Verwaltervergütung ist die Erstellung der Bescheinigung nach § 35 a EStG zur Geltendmachung von haushaltsnahen Dienstleistungen gegenüber dem Finanzamt bereits enthalten