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mit mehr als 7 Einheiten


1. Allgemeine Verwaltung

Ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in technischer, organisatorischer und kaufmännischer Hinsicht

Aufstellung eines Wirtschaftsplans (siehe Muster-Wirtschaftsplan im Download-Bereich)

Aufstellung und Überwachung der Hausordnung

Allgemeiner Schriftverkehr

Vorbereitung und Durchführung einer jährlichen Eigentümerversammlung mit Protokollerstellung und Aushändigung an jeden Eigentümer



Beauftragung eines Hausmeisterdienstes, Beschäftigung eines Hausmeisters oder Inanspruchnahme unseres eigenen Hausbetreuungsservices (Facility-Management) auf Wunsch und zu Lasten der Eigentümer

Verhandlungen mit Eigentümern, Verwaltungsbeiräten, Behörden, Versicherungen, Versorgungsunternehmen, Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber Behörden, Gerichten und einzelnen Wohnungseigentümern, sowie Beauftragen von Handwerkern

Allgemeiner Bankverkehr

Führung von Einzelkonten für jeden Eigentümer

Erstellung der Jahresabrechnung für jeden Eigentümer mit zusätzlicher detaillierter Buchungsübersicht aller Einnahmen und Ausgaben (siehe Download-Bereich)

Durchführung der Belegprüfung mit dem Beirat

Beschluss-Sammlung nach dem neuen WEG-Gesetz

Erstellung der Bescheinigung nach § 35a EStG zur Geltendmachung von haushaltsnahen Dienstleistungen


2. Kontenführung und Verwaltung der Gelder

Einrichtung und Führung eines Treuhand-Hausgeldkontos

Überwachung der Zahlungseingänge und -ausgänge des Hausgeldkontos

Gewinnbringendes Anlegen der Rücklagen als Sparanlage oder Festgeld

Durchführung des Mahnwesens bei rückständigen Hausgeldzahlungen


3. Technische Verwaltung

Laufende Überwachung des baulichen Zustands des Objekts

Begehung und Inspektion des Objekts

Veranlassung und Überwachung von Reparaturen


- Garagen-/Stellplatzeigentümer, die gleichzeitig Wohnungseigentümer in der Wohnanlage sind, bekommen für die Verwaltung der Garagen/Stellplätze keine weiteren Gebühren berechnet

- In der Verwaltervergütung ist die Erstellung der Bescheinigung nach § 35 a EStG zur Geltendmachung von haushaltsnahen Dienstleistungen gegenüber dem Finanzamt bereits enthalten